Anmeldung und Bestätigung

Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder Andean Expeditions Dirninger den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der Online-Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt) verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Andean Expeditions Dirninger zustande. Andean Expeditions Dirninger informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Bezahlung

Nach Vertragabschluss und Erhalt des Reisepreissicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

Die Restzahlung - bzw. bei kurzfristigen Reisen die Gesamtzahlung - ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 (wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl) abgesagt werden kann. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.

Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Andean Expeditions Dirninger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Andean Expeditions Dirninger gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Andean Expeditions Dirninger kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung (in Prozent des Reisepreises) kann wie folgt verlangt werden:


Für unsere Gruppentouren wird wie folgt pauschaliert:

 

- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
- am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 95%

 

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Andean Expeditions Dirninger kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Beschreibung der Reise ausdrücklich beziffert und den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist von Andean Expeditions Dirninger bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Reisebedingungen von Andean Expeditions Dirninger

 

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1 Mit der Anmeldung zu einer Reise bietet der Anmelder Andean Expeditions Dirninger den Abschluss eines Reisevertrages mündlich, fernmündlich, schriftlich, per Fax, Post oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der Online-Reservierung (Zugang wird elektronisch bestätigt) verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Andean Expeditions Dirninger zustande. Andean Expeditions Dirninger informiert den Kunden über den Vertragsschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Andean Expeditions Dirninger vor, an das wir für 10 Tage gebunden sind. Innerhalb dieser Frist kann der Anmelder das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, auch durch Leistung der Anzahlung oder Restzahlung, annehmen und der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.

1.3 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung er wie für seine eigenen einzustehen hat, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


2. Bezahlung

2.1 Nach Vertragabschluss und Erhalt des Reisepreissicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2 Die Restzahlung - bzw. bei kurzfristigen Reisen die Gesamtzahlung - ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 7.1 abgesagt werden kann. Bedenken Sie bitte die Post- und Überweisungslaufzeiten.


3. Leistungen, Änderungen der Reiseausschreibung und Preisänderungen vor Vertragsschluss

3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der Reise in Verbindung mit den Angaben in der konkreten Reisebestätigung.

3.2 Andean Expeditions Dirninger behält sich nach § 4 Abs.2 BGB-Info-VO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Reiseausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Vertragsabschluss selbstverständlich informiert wird. Andean Expeditions Dirninger behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält Andean Expeditions Dirninger sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen.


4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Andean Expeditions Dirninger nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrags lediglich im Falle der tatsächlich nach Abschluss eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.
Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Reise zu verlangen, wenn Andean Expeditions Dirninger in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung von Andean Expeditions Dirninger über die Änderung der Reiseleistung oder die Preisanpassung geltend zu machen.


5. Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird aus Beweisgründen geraten, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Andean Expeditions Dirninger.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Andean Expeditions Dirninger eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Andean Expeditions Dirninger gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was sie durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, bestimmt. Andean Expeditions Dirninger kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung (in Prozent des Reisepreises) kann wie folgt verlangt werden:

Für unsere Gruppenreisen:

- bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
- ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
- am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 95%

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aufgrund sonstiger zwingender Gründe, die von ihm zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Andean Expeditions Dirninger wird sich bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.


7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1 Andean Expeditions Dirninger kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn sie die Mindestteilnehmerzahl in der Beschreibung der Reise ausdrücklich beziffert und den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist von Andean Expeditions Dirninger bis spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

7.2 Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung von Andean Expeditions Dirninger nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Andean Expeditions Dirninger ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Andean Expeditions Dirninger den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


8. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung des Kunden

8.1 Abhilfe – Auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Telefonnummer anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Andean Expeditions Dirninger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andean Expeditions Dirninger kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

8.2 Kündigung des Vertrages - Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Andean Expeditions Dirninger innerhalb einer vom Kunden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Andean Expeditions Dirninger verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.


9. Haftung des Reiseveranstalters, Beschränkung der Haftung

9.1 Die vertragliche Haftung von Andean Expeditions Dirninger für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Andean Expeditions Dirninger für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Andean Expeditions Dirninger gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Andean Expeditions Dirninger bei Sachschäden bis € 4.100,--; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

9.2 Andean Expeditions Dirninger haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Andean Expeditions Dirninger sind. Andean Expeditions Dirninger haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten Andean Expeditions Dirninger ursächlich geworden ist.


10. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.


11. Anzeigefristen, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung, Abtretungsverbot

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Andean Expeditions Dirninger geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn er deliktische Ansprüche geltend macht.

11.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Andean Expeditions Dirninger, seines gesetzlichen Vertreters oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

12. Pass und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

12.1 Andean Expeditions Dirninger informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12.2 Für die Einhaltung aller für die Reise wichtigen Vorschriften ist der Kunde, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile (z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten), die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Andean Expeditions Dirninger bedingt sind.

12.3 Hat der Kunde Andean Expeditions Dirninger beauftragt, für ihn behördliche Dokumente, etwa ein Visum, zu beantragen, so haftet Andean Expeditions Dirninger nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder ausländische Behörden, sondern nur, sofern sie gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung verschuldet hat.


13. Datenschutz

Die elektronischen Daten, die der Kunde Andean Expeditions Dirninger zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Andean Expeditions Dirninger hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.